dein Weg zu traumhaaren mit Kassenzuschuss

Haarersatz auf Rezept

Ein neuer Anfang für dein Selbstbewusstsein - Haarausfall ist mehr als nur ein äußerliches Problem. Er betrifft uns oft tief im Inneren und kann unser Selbstvertrauen erschüttern. Bei Boldhair wissen wir, wie wichtig es ist, sich in seiner Haut wohlzufühlen. Guter Haarersatz hat jedoch auch seinen Preis und ist nicht immer für jeden sofort erschwinglich. Genau hier kann eine Zuzahlung deiner Krankenkasse den entscheidenden Unterschied machen und dir den Weg zu neuem, natürlichem Haar erleichtern. Wir begleiten dich einfühlsam durch jeden Schritt – von der Rezeptausstellung bis zur perfekt sitzenden Perücke.

Anspruch auf ein Rezept

Ein Rezept für Haarersatz erhältst du, wenn ein medizinisch anerkannter Haarersatzbedarf vorliegt. Das ist der Fall bei diagnostiziertem Haarausfall, beispielsweise durch Alopecia areata, androgenetischen Haarausfall oder andere medizinisch belegte Ursachen. Dein Haus- oder Hautarzt entscheidet anhand deiner individuellen Situation, ob ein Rezept ausgestellt wird.

Das sollte auf dem Rezept stehen

Damit die Krankenkasse die Kosten für eine Echthaarperücke bezuschusst, sollte das Rezept folgende Angaben enthalten:

• Eine klare Bezeichnung des Hilfsmittels, etwa „Verordnung für eine Echthaarperücke“

• Die zugrunde liegende Diagnose, z. B. „bei Alopecia areata“ oder einen entsprechenden Diagnoseschlüssel

• Den Hinweis, dass es sich um eine Dauertherapie handelt, um den langfristigen Bedarf zu sichern

Voraussetzungen bei BOLDHAIR

Ein Rezept kann bei Boldhair nur eingelöst werden, wenn zuvor ein persönlicher Beratungstermin vor Ort stattgefunden hat, bei dem alle nötigen Details wie Kappengröße und Modellauswahl besprochen werden. Nach der Abrechnung der Krankenkasse ist ein Umtausch der Perücke nicht mehr möglich – daher müssen alle Aspekte im Vorfeld exakt abgestimmt sein. Solltest du bereits Erfahrung mit Perücken haben, kann die Anfertigung auch auf Basis einer digitalen Beratung erfolgen.

Eine Abrechnung über die Krankenkasse ist für Anfertigungen nach Kundenwunsch und sofort verfügbare Modelle bei einer Beratung vor Ort möglich.

Bitte beachte: Eine Abrechnung über im Onlineshop gekaufte Modelle ist nicht möglich.

Einlösung über den Partnersalon

Dein Rezept wird nicht direkt über Boldhair, sondern über unseren Partnersalon abgerechnet, der als offizieller Leistungserbringer bei den Krankenkassen gelistet ist. Das bedeutet, dass unser Partner die vollständige Abwicklung mit deiner Krankenkasse übernimmt, sodass du von der möglichen Zuzahlung profitieren kannst.

Bitte beachte, dass der Partnersalon für die Krankenkassenabrechnung eine Gebühr erhebt. Diese Gebühr wird mit dem offenen Mehrkostenbetrag verrechnet, sodass für dich keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die genaue Höhe der Krankenkassenzuzahlung ist individuell unterschiedlich und hängt von deiner Versicherung und deinem Tarif ab.

Nach deiner persönlichen Beratung bei Boldhair und dem Erhalt deines ärztlichen Attests unterstützt dich unser Partnersalon bei der vollständigen Einreichung aller nötigen Unterlagen.

Privatversicherte:

Wenn du privat versichert bist, hast du oft die Möglichkeit, die Rechnung nach dem Kauf selbst bei deiner Krankenkasse einzureichen. In vielen Fällen wird dir dann ein Teilbetrag direkt erstattet. Es empfiehlt sich, dies vorab mit deiner Versicherung zu klären.

Deine neuen Traumhaare

Sobald die Kostenübernahme durch deine Krankenkasse bestätigt wurde und alle notwendigen Formalitäten abgeschlossen sind, kann die Perücke, in die du dich vor Ort verliebt hast versendet werden, oder die individuelle Anfertigung deiner Wunschperücke starten. Da jede Perücke mit viel Sorgfalt und in präziser Handarbeit gefertigt wird, beträgt die Produktionszeit in der Regel etwa 3 bis 4 Monate.

Sobald dein maßgeschneiderter Haarersatz fertiggestellt ist, senden wir ihn dir direkt nach Hause, damit du dich schon bald an deinem neuen, natürlichen Look erfreuen kannst. Unser Ziel ist es, dir nicht nur hochwertigen Haarersatz, sondern auch ein neues Lebensgefühl zu schenken.

Alle Informationen im Überblick

Hast du Anspruch auf ein Rezept?

Der Anspruch auf ein Rezept für Haarersatz bei Haarausfall besteht in der Regel, wenn ein medizinisch anerkannter Haarersatzbedarf vorliegt. Das bedeutet, dass der Haarausfall aufgrund einer diagnostizierten Erkrankung wie beispielsweise Alopecia areata, androgenetischem Haarausfall oder anderen medizinhistorisch belegten Ursachen erfolgt. Außerdem wird häufig erwartet, dass der Haarersatz als Teil einer Dauertherapie verordnet wird, um den langfristigen Bedarf zu sichern. Wichtig ist, dass die Diagnose von einem Arzt (Haus- oder Hautarzt) bestätigt wird, der dann ein entsprechendes Rezept ausstellt. Beachte, dass die genauen Kriterien und Abläufe je nach Krankenkasse variieren können.

Viele Betroffene glauben, dass ein Rezept nur bei vollständigem Haarverlust ausgestellt wird. Doch auch bei erblich bedingtem Haarausfall oder kreisrunden Stellen, die auf den ersten Blick vielleicht kaum sichtbar sind, kann Anspruch bestehen. Zögere also nicht, deinen Haus- oder Hautarzt darauf anzusprechen.

Auf dem Rezept sollte klar hervorgehoben werden, dass es sich um einen medizinisch notwendigen Haarersatz handelt. Konkret sollte idealerweise Folgendes stehen:

Bezeichnung des Hilfsmittels: Eine Formulierung wie „Verordnung für eine Echthaarperücke“ oder „Haarersatz aus Echthaar“.

Diagnose: Der zugrunde liegende medizinische Befund, zum Beispiel „bei Alopecia areata“ oder einem anderen relevanten Haarausfall, sollte genannt werden. Oft wird auch ein entsprechender Diagnoseschlüssel angegeben.

Dauertherapie: Es sollte vermerkt werden, dass die Perücke im Rahmen einer Dauertherapie verordnet wird, um den langfristigen Bedarf abzudecken.

Notwendigkeit: Ein kurzer Hinweis, warum der Haarersatz medizinisch indiziert ist, kann ebenfalls hilfreich sein.

Eine mögliche Formulierung könnte lauten:„Verordnung für eine Echthaarperücke bei diagnostiziertem Alopecia areata im Rahmen einer Dauertherapie.“

Diese Angaben signalisieren der Krankenkasse, dass der Haarersatz medizinisch notwendig ist und unterstützen somit die Bewilligung des Zuschusses.

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Krankenkasse, Tarif und individueller Situation. In der Praxis liegt der Zuschuss oft im Bereich von ca. 300 bis 1.500 € – manchmal auch etwas höher. Letztlich hängt es von den spezifischen vertraglichen Vereinbarungen und der exakten Ausgestaltung des Hilfsmittelkonzepts ab. Es lohnt sich, vorab bei der Krankenkasse nachzufragen, welche Konditionen in deinem Fall gelten.

Die Höhe der Krankenkassenzuzahlung für Haarersatz hängt von der jeweiligen Krankenkasse und der Art des Hilfsmittels ab. In den meisten Fällen übernehmen gesetzliche Krankenkassen einen Zuschuss für Perücken, da sie als vollständiger Haarersatz gelten.

Bei Toppern kann die Bezuschussung jedoch unterschiedlich ausfallen. Manche Krankenkassen zahlen eine ähnliche Zuzahlung wie bei Perücken, andere gewähren nur einen geringeren Zuschuss oder übernehmen die Kosten gar nicht, da ein Topper nicht als vollständiger Haarersatz gilt.

Es ist daher ratsam, vorab mit deiner Krankenkasse zu klären, ob und in welcher Höhe eine Kostenübernahme für einen Topper möglich ist. Ein ärztliches Rezept mit einer klaren Begründung kann die Chancen auf eine Bezuschussung erhöhen.

In der Regel haben gesetzlich Versicherte einmal pro Jahr Anspruch auf eine Zuzahlung für eine Perücke. In einigen Fällen bewilligt die Krankenkasse eine neue Perücke jedoch erst nach 18 bis 24 Monaten, abhängig von der jeweiligen Versicherung und dem individuellen Bedarf.

Bei medizinischer Notwendigkeit (z. B. starkem Verschleiß, Änderungen am Haarersatz oder anhaltendem Haarausfall) kann in Ausnahmefällen auch früher eine neue Bezuschussung gewährt werden. Es empfiehlt sich, dies direkt mit der Krankenkasse abzuklären.

Wenn die Krankenkasse die Bezuschussung einer Echthaarperücke ablehnt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen:

1. Widerspruch einlegen
Falls die Krankenkasse nur eine Kunsthaarperücke oder einen geringeren Betrag bewilligt, kannst du innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. In deinem Widerspruch solltest du folgende Punkte darlegen:

• Warum du auf eine Echthaarperücke angewiesen bist (z. B. natürliche Optik, längere Haltbarkeit, bessere Verträglichkeit).
• Eine ärztliche Begründung, warum Echthaar medizinisch notwendig ist z. B. empfindliche Kopfhaut, Unverträglichkeit von Kunsthaar (am besten mit allergologischem Gutachten), psychische Belastung.
• Falls vorhanden, weitere Nachweise wie Atteste oder frühere Genehmigungen.

2. Unterstützung durch den Arzt oder eine Beratungsstelle
Oft hilft es, wenn dein behandelnder Arzt ein zusätzliches Attest oder eine Stellungnahme verfasst, in der die medizinische Notwendigkeit einer Echthaarperücke betont wird. Auch Beratungsstellen wie der Sozialverband VdK oder die Verbraucherzentrale können dich bei einem Widerspruch unterstützen.

3. Kosten selbst tragen & Rechnung einreichen
Falls die Krankenkasse nicht zahlt, besteht die Möglichkeit, die Echthaarperücke selbst zu kaufen und die Rechnung nachträglich bei der Krankenkasse einzureichen. In manchen Fällen erstattet die Kasse zumindest einen Teilbetrag.

4. Härtefallregelung oder Einzelfallentscheidung beantragen
Falls du dich in einer finanziell schwierigen Lage befindest, kannst du eine Härtefallregelung beantragen oder um eine Einzelfallentscheidung bitten. Manche Krankenkassen bewilligen in besonderen Fällen höhere Zuschüsse.

Es lohnt sich immer, nachzuhaken und alle Möglichkeiten zu prüfen – oft führt ein gut begründeter Widerspruch doch noch zur Bewilligung der Kostenübernahme für eine Echthaarperücke.